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Papstwahl ArtikelNach dem Tod oder dem Rücktritt eines Papstes wird der neue Papst, das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche nach einem exakt bestimmten Vorgehen von den wahlberechtigten Kardinälen gewählt.
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Das Konklave ist die Nennung für den abgeschlossenen Raum im die Papstwahl stattfindet und für die Versammlung der Kardinäle, die den neuen Papst wählt.
Umstände und Zeremoniell des Konklave sind exakt festgelegt in der Apostolischen Konstitution Universi Dominici Gregis über die Vakanz des apostolischen Stuhles und die Wahl des Papstes von Rom von Johannes Paul II. vom 22.02 1996.
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Der Papst wird von den Kardinälen der römisch-katholischen Kirche gewählt, die am Tag vor dem Eintritt der Sedisvakanz ihr 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ihre Zahl sollte 120 nicht übersteigen (allerdings waren nach der letzten Kardinalsernennung am 21.10 2003 (bekanntgegeben am 26.09), wie schon nach der vorletzten Ernennung vom 21.02 2001, jeweils 135 Kardinäle wahlberechtigt). Wahlberechtigte Kardinäle sind dazu verpflichtet, an der Papstwahl teilzunehmen, wenn sie nicht durch Krankheit oder schwerwiegende Gründe verhindert sind.
Zum Papst gewählt werden kann jeder männliche römisch-katholische Christ, der fähig und willens ist, zu dem Bischof von Rom gewählt zu werden. In dem Prinzip ist sogar ein verheirateter Mann wählbar. Ist der Gewählte kein Bischof oder gar Laie, wird er noch in dem Konklave zu dem Bischof von Rom geweiht, und ist damit Papst. Allerdings entstammen seit der Wahl von Urban VI. 1378 alle Päpste dem Kardinalskollegium.
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Traditionell gab es drei Modi für die Papstwahl
- per scrutinium - die bis heute gültige geheime Wahl mit Zetteln
- per compromissum - die Papstwahl wird an eine kleine Gruppe von Kardinälen delegiert
- per accessus, quasi-inspiratio - der Papst wird durch Akklamation bestimmt
Die beiden letzteren wurden durch Universi Dominici Gregis 1996 abgeschafft (defacto schon in dem 3. Laterankonzil 1179), so dass die Wahl des Papstes ca. noch in geheimer Wahl stattfindet. Auch nachdem Konklave sind die Kardinäle zur absoluten Verschwiegenheit über die Vorgänge beim Konklave verpflichtet.
Grundsätzlich wird der neue Papst durch Zweidrittelmehrheit gewählt. Papst Johannes Paul II. schaffte die Regelung ab, dass ein Papst zwei Drittel der Stimmen plus eine zusätzliche haben müsse. Diese Regelung war eingeführt worden, um die Überprüfung, ob ein Kandidat verbotenerweise für sich selbst gestimmt hatte, überflüssig zu machen.
Wenn jedoch nach insgesamt 34 Wahlgängen, die sich über zehn bis zwölf Tage erstrecken, noch kein Papst gewählt ist, können sich die Kardinäle mit absoluter Mehrheit für einen anderen Modus entscheiden. Der Papst muss dann ca. noch mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Dieser Punkt ist neu von Johannes Paul II. in Universi Dominici Gregis eingeführt worden.
Das Ende der Wahl wird markiert durch das Aufsteigen weißen Rauchs aus einem Schornstein und dem Ausruf des Kardinalprotodiakons auf der Benediktionsloggia des Petersdoms "Annuntio vobis gaudium magnum. Habemus papam: Eminentissimum ac Reverendissimum Dominum [Vorname] Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalem [Nachname] qui sibi nomen imposuit [gewählter Papstname]" (deutsch: Ich verkünde euch eine große Freude, wir haben einen Papst: Seine Eminenz, [Vorname] der Heiligen Römischen Kirche Kardinal [Nachname], welcher sich den Namen [gewählter Papstname] gab), der den wartenden Gläubigen auf dem Petersplatz Jubel entlockt. Der neu gewählte Papst erteilt anschließend der versammelten Menge den Apostolischen Segen Urbi et Orbi.
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Nikolaus II. bestimmte 1059, dass die Kardinäle den Papst wählen sollen.
Im 3. Laterankonzil von 1179, unter Alexander III. wurde bestimmt, dass der Papst mit Zweidrittelmehrheit und in einem Konklave gewählt werden muss.
Als erstes Konklave gilt die Wahl Coelestin IV. am 25.10.1241, bei der die Kardinäle zu dem ersten Mal eingeschlossen wurden.
Das Konklave wurde 1274 als Konstitution des II. Konzils von Lyon kirchliches Recht (angeordnet von Papst Gregor X.) und muss sich ab dem 16. jedoch bis spätestens am 19. Tag nachdem Ableben des alten Papstes versammeln. Damals wurde bestimmt, dass die Lebensmittel nach drei und nach weiteren fünf Tagen eingeschränkt würden, wenn es zu keiner Papstwahl gekommen sei.
Das Verfahren wurde verfeinert durch Pius X., Pius XI., Pius XII. Johannes XXIII. und Paul VI. 1975 legte Paul VI. fest, dass Kardinäle über 80 Jahre nicht mehr wahlberechtigt sind und dass die Höchstzahl der Kardinäle in dem Konklave 120 betragen darf. Diese Vorgabe wurde auch mit dem Dekret Universi Dominici Gregis vom 22.02 1996 bestätigt. Überraschenderweise ignorierte Papst Johannes Paul II. diese Vorschrift in den Kardinalsernennungen von 2001 und 2003 und erhöhte die Zahl vorübergehend auf jeweils 135. Dies geschah in der Erwartung, dass sich die Zahl der papstwahlberechtigten Kardinäle durch Erreichen der Altersgrenze kurzfristig wieder auf die Höchstzahl von 120 einpendelt.
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